Hundetagesstätte
Ihr Hund in guten Händen
Unsere Hundetagesstätte befindet sich direkt im Herzen von Schwerin, am Großen Moor. Auf ca. 150 Quadratmetern bieten wir unseren Gästen (fast) alles, was sich ein Hund so wünscht. Vor allem aber das Wichtigste: menschliche und tierische Gesellschaft sowie Beschäftigung, Abwechslung und natürlich jede Menge Kuscheleinheiten.
Bei uns können Hunde wochentags von 7.30 bis 18 Uhr (freitags bis 16 Uhr) betreut werden. In hundegerecht und wohnlich ausgestatteten Räumlichkeiten mit vielen gemütlichen Liegeplätzen und Spielmöglichkeiten können sich alle Hunde frei in der Gruppe und immer zusammen mit uns bewegen. Natürlich nehmen wir dabei Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse jedes Hundes. So haben auch junge und ältere, sehr kleine oder noch etwas ängstliche Hunde immer ausreichend Rückzugsmöglichkeiten und werden bei Bedarf auch einzeln ausgeführt. Mit unseren Kindergartenhunden gehen wir regelmäßig und mit maximal 2 Hunden pro Betreuer in der grünen Umgebung der Hundetagesstätte spazieren.
Aufnahmebedingungen
Wichtigstes Kriterium ist die Sozialverträglichkeit mit anderen Hunden.
Unkastrierte Rüden können bei uns nicht betreut werden.
Entscheidend für die regelmäßige Aufnahme bei uns ist ein erfolgreich absolvierter Probetag. Hier wird dann auch ein verbindlicher individueller Preis vereinbart.





Über francanis
Wir, Carola Mertens und Franziska Kern, als Inhaberinnen der francanis Hundebetreuung haben uns mit der Eröffnung des Hundekindergartens im Jahr 2013 einen lang gehegten Traum erfüllt.
Nach mittlerweile über 10 Jahren und einem Umzug in größere Geschäftsräume sind wir immer noch sehr glücklich, den richtigen Weg gewählt zu haben, da es nichts Schöneres gibt, als jeden Morgen in Hundeaugen voller Vorfreude auf den Tag zu blicken.
Die erforderliche Sachkunde haben wir über langjährige Tätigkeit in verschiedensten Bereichen wie Hundepflege, Tierschutz, VDH-Hundezucht sowie natürlich über die Haltung und Erziehung der eigenen Hunde erworben. Geprüft und bestätigt wurde dies durch das Veterinäramt, welches uns zum Betrieb der Hundetagesstätte die Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz erteilt hat.
Neben Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Auflagen, die für das Betreiben einer Hundetagesstätte erforderlich sind, ist es für uns selbstverständlich, mittels umfangreicher Sicherungsvorkehrungen dafür Sorge zu tragen, daß Ihr Hund bei uns bestmöglich versorgt wird. Dazu gehört natürlich auch, daß Ihr Hund während seines Aufenthaltes bei uns durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert ist.

